Geschichte:

Die Kinderkrabbelgruppe OSKA e.V. ist aus einer studentischen Elterninitiative des Fachbereichs Jura der Leibniz Universität Hannover hervorgegangen und hat sich zu Beginn des Jahres 1989 auch für andere Fachbereiche geöffnet. Im Laufe der Jahre hat sich die Kinderkrabbelgruppe immer weiter geöffnet, sodass alle Familien willkommen sind. Die Räumlichkeiten der Kinderkrabbelgruppe OSKA sind in einem schönen alten Gebäude direkt bei der Haltestelle Schneiderberg der Stadtbahnlinien 4 und 5 gelegen.

Rahmenbedingungen:

In der Kinderkrabbelgruppe OSKA können bis zu 10 Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren betreut werden. Die Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr. Es werden insgesamt drei examinierten Erzieherinnen beschäftigt, sodass bei Urlaub oder Krankheit dennoch eine Betreuung aller 10 Kinder von mindestens zwei Erzieherinnen möglich ist. Die Erzieherinnen werden in ihrer Arbeit von einer FSJ-Kraft (freiwilliges soziales Jahr) unterstützt. In Absprache mit den Eltern werden Schließzeiten festgelegt. Im Regelfall gehören dazu drei Wochen im Sommer, während der Weihnachtsfeiertage und Neujahr sowie Feiertage und Brückentage.

Anmeldung und Bewerbung:

Die Anmeldung eurer Kinder erfolgen über unser Anmeldeformular. Derzeit ist eine Anmeldung über das Portal WebKita der Stadt Hannover noch nicht möglich. Über die Neuaufnahme von Kindern entscheiden die Vereinsmitglieder bzw. ein von ihnen bestimmtes Gremium, dem im jeden Fall mindestens eine Erzieherin angehört. Sofern ein Elternteil oder beide Eltern an einer Hochschule der Stadt Hannover studieren, ist es zusätzlich möglich, Zuschüsse des Studentenwerks zu beziehen. Die Zuschüsse können dann in die Ausstattung der Einrichtung investiert werden.

Zielsetzung der Gruppenbetreuung:

Vorrangiges Ziel ist es, Kleinkindern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam mit Gleichaltrigen aufzuwachsen. Dazu sind zwei pädagogische Fachkräfte erforderlich, die familienergänzend die Betreuung der Kinder übernehmen. Diese Fachkräfte sollen feste Bezugspersonen sein und längerfristig beschäftigt werden, um den Kindern innerhalb dieser Entwicklungsstufe auch außer Haus Halt und Vertrauen zu geben. Weitere Ziele sind die Entlastung der Eltern, sowie die Möglichkeit, innerhalb der Gruppe mit Hilfe der pädagogischen Fachkräfte Erziehungsinhalte und –ziele zu diskutieren.

Aufgaben der Betreuungspersonen:

Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte sind in zwei integrierte Blöcke zu teilen.
Der erste Bereich ist die Betreuung der Kinder als Gruppe und als Individuen. Folgende Grundsätze zur Betreuung der Kinder wurden festgehalten:

  • Es wird versucht, partnerschaftlich und demokratisch miteinander umzugehen, unter Berücksichtigung der besonderen Vorbildfunktion für die Kinder.
  • Die Bedürfnisse der Kinder stehen im Vordergrund, wobei auch der Erwachsene seine Bedürfnisse vertreten muss, jedoch ohne dabei seine Macht gegen die Kinder einzusetzen.
  • Drohungen und Strafen werden nicht angewandt – für physische und psychische Gewalt gibt es keinen Raum!
  • Es soll eine angstfreie Atmosphäre geschaffen werden.
  • Die BetreuerInnen sollten wenig leiten oder dirigieren, sondern eher Hilfestellung leisten.
  • In Streitereien sollte nicht eingegriffen werden, außer in gefährlichen Situationen.
  • Dabei sollte keine Parteinahme erfolgen, vielmehr soll versucht werden, Hilfen zur Konfliktlösung zu geben.
  • Die Kinder können sich frei bewegen und eigene Spielentscheidungen treffen.
  • Die Kinder sind nicht verpflichtet, an sie gerichtete pädagogische Angebote anzunehmen.
  • Sexuelle Neugier darf nicht unterdrückt werden.
  • Eine geschlechtsspezifische Erziehung sollte nicht gefördert werden.
  • Es wird in Anlehnung an den ‚Situationsansatz’ gearbeitet.

Hinter diesen Punkten, die gewiss nicht vollständig sind und durch weiteren Austausch zwischen den Eltern und Erzieherinnen stetig ergänzt werden sollen, steht folgende Zielsetzung:

  • Die Bedürfnisse des Kindes in seiner Individualität sollen akzeptiert und aufgegriffen werden.
  • Es soll zum Umgang mit Konflikten sowie zur Kritikfähigkeit angeregt werden.
  • Soziales Verhalten und Gruppenfähigkeit soll erfahrbar gemacht werden.

Alle Gesichtspunkte verfolgen das Ziel, den Kindern eine positive, den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechende Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen.

Der zweite Aufgabenkomplex der Erzieherinnen umfasst den Bereich Elternarbeit:

  • Die Erzieherinnen sind stets Ansprechpartnerinnen für die Eltern, um gezielt pädagogisch beraten zu können.
  • Die Eltern werden in die Gruppenarbeit eingeführt und betreut.

Aufgaben der Eltern:

  • Es werden regelmäßig Gemeinschaftsveranstaltungen durchgeführt. Die Planung, Ausrichtung und Teilnahme an diesen Veranstaltungen soll zur Förderung der Gruppenstruktur (Erzieherinnen, Eltern und Kinder) beitragen.
  • Die Kinder sollen den bewussten Umgang mit der Umwelt erlernen.
  • Die Natur wird den Kindern durch kleine Gartenarbeiten im Außengelände und möglichst viele Aufenthalte im Freien nahegebracht.