Rahmenbedingungen:

Die Kinderkrabbelgruppe OSKA e.V. ist aus einer studentischen Elterninitiative des Fachbereichs Jura der Leibniz Universität Hannover hervorgegangen und hat sich zu Beginn des Jahres 1989 auch für andere Fachbereiche geöffnet.
Es werden zehn Kleinkinder im Alter von ein bis drei Jahren Mo – Fr in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr in der Nienburger Str. 5 betreut.
Die Betreuung übernehmen zwei ErzieherInnen. Um die Betreuung auch bei Urlaub oder Krankheit einer ErzieherIn zu gewährleisten, werden drei ErzieherInnen beschäftigt. Davon zwei in Vollzeit und eineR in Teilzeit. Die ErzieherInnen werden in ihrer Arbeit von einer FSJ-Kraft (freiwilliges soziales Jahr) unterstützt. Der Betreuungsschlüssel liegt bei eins zu 5. In Absprache mit den Eltern werden Schließzeiten festgelegt. Dies sind i.d.R. 3 Wochen während der nds. Sommerferien, in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie Brückentage.

Zielsetzung der Gruppenbetreuung:

Vorrangiges Ziel ist es, Kleinkindern die Möglichkeit zu geben, gemeinsam mit Gleichaltrigen aufzuwachsen. Dazu sind zwei pädagogische Fachkräfte nötig, die familienergänzend die Betreuung der Kinder übernehmen. Diese Fachkräfte müssen feste Bezugspersonen sein und längerfristig beschäftigt werden, um den Kindern innerhalb dieser Entwicklungsstufe auch außer Haus Halt und Vertrauen zu geben. Ein Wechsel der Bezugspersonen könnte sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken.
Weitere Ziele sind die Entlastung der Eltern, sowie die Möglichkeit, innerhalb der Gruppe mit Hilfe der pädagogischen Fachkräfte Erziehungsinhalte und –ziele zu diskutieren.

Aufgaben der Betreuungspersonen:

Die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte sind in zwei integrierte Blöcke zu teilen.
Der erste Bereich ist die Betreuung der Kinder als Gruppe und als Individuen. Folgende Grundsätze zur Betreuung der Kinder wurden festgehalten:

  • Es wird versucht, partnerschaftlich und demokratisch miteinander umzugehen, unter Berücksichtigung der besonderen Vorbildfunktion für die Kinder.
  • Die Bedürfnisse der Kinder stehen im Vordergrund, wobei auch der Erwachsene seine Bedürfnisse vertreten muss, jedoch ohne dabei seine Macht gegen die Kinder einzusetzen.
  • Drohungen und Strafen sollen nicht angewandt werden – keine physische und psychische Gewalt!
  • Es soll eine angstfreie Atmosphäre geschaffen werden.
  • Die BetreuerInnen sollten wenig leiten oder dirigieren, sondern eher Hilfestellung leisten.
  • In Streitereien sollte nicht eingegriffen werden, außer in gefährlichen Situationen.
  • Dabei sollte keine Parteinahme erfolgen, vielmehr soll versucht werden, Hilfen zur Konfliktlösung zu geben.
  • Die Kinder können sich frei bewegen und eigene Spielentscheidungen treffen.
  • Die Kinder sind nicht verpflichtet, an sie gerichtete pädagogische Angebote anzunehmen.
  • Sexuelle Neugier darf nicht unterdrückt werden.
  • Eine geschlechtsspezifische Erziehung sollte nicht gefördert werden.
  • Es wird in Anlehnung an den ‚Situationsansatz’ gearbeitet.

Hinter diesen Punkten, die gewiss nicht vollständig sind, doch durch weiteren Austausch zwischen den Eltern und ErzieherIn ergänzt werden sollen, steht folgende Zielsetzung:

  • Die Bedürfnisse des Kindes in seiner Individualität sollen akzeptiert und aufgegriffen werden.
  • Es soll zum Umgang mit Konflikten sowie zur Kritikfähigkeit angeregt werden.
  • Soziales Verhalten und Gruppenfähigkeit soll erfahrbar gemacht werden.

Alle Gesichtspunkte verfolgen das Ziel, den Kindern eine positive, den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechende Persönlichkeitsentwicklung zu ermöglichen.

Der zweite Aufgabenkomplex der ErzieherIn umfasst den Bereich Elternarbeit:

  • AnsprechpartnerIn und pädagogische Beratung für die Eltern.
  • Einführung in die Gruppenarbeit und Betreuung der neuen Eltern.

Aufgaben der Eltern:

  • Förderung der sozialen Gruppenstruktur durch Ausrichtung von und Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen.
  • Erziehung zum bewussten Umgang mit der Umwelt durch beispielhaftes Verhalten.
  • Nahebringen der Natur durch kleine Gartenarbeiten im Außengelände und möglicht tägliche Aufenthalte im Freien.
  • Abwechselndes tägliches Zubereiten einer warmen Mahlzeit aus frischem, der Jahreszeit entsprechenden Gemüse aus biologischem Anbau.
  • Abwechselnde Teilnahme der Betreuung der Kinder.

Diese Erziehungsprinzipien sollen von allen Eltern mitgetragen und verwirklicht werden.

Über die Neuaufnahme von Kindern entscheiden die Vereinsmitglieder bzw. ein von ihnen bestimmtes Gremium, dem im jeden Fall ein/e Erzieher/in angehört.

OSKA versteht sich als studentische Eltern-Selbsthilfe-Gruppe. OSKA wird durch die Universität Hannover unterstützt. Voraussetzung dafür ist die Betreuung von Kindern, von denen mindestens ein Elternteil Student/in an der Universität Hannover ist. Daraus ergeben sich folgende Auswahlkriterien:

  • Kinder von studentischen Eltern werden bevorzugt aufgenommen.
  • Die Geschlechterverteilung sollte möglichst paritätisch, die Altersstruktur ausgewogen erhalten bleiben.